Wenn Sie Ihre Haare aus medizinischen Gründen verlieren, kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine medizinisch notwendige Perücke übernehmen.
Als präqualifizierter Leistungserbringer begleiten wir Sie im Zweithaarstudio Völlger durch den gesamten Ablauf. Von der Verordnung über die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse bis zur individuell angepassten Perücke. Auch Privatversicherte und Beihilfeberechtigte versorgen wir selbstverständlich.
Wer hat Anspruch auf eine Perücke auf Rezept?
Bei krankheitsbedingtem, starkem Haarverlust kann ein Anspruch auf medizinischen Haarersatz bestehen. Das betrifft zum Beispiel Frauen während einer Chemotherapie oder bei ausgeprägter Alopecia.
Auch Kinder und Jugendliche können bei krankheitsbedingtem Verlust oder Teilverlust der Kopfbehaarung Anspruch auf eine Perücke haben.
Für erwachsene Männer gelten andere Voraussetzungen. Typischer männlicher Haarausfall und selbst der vollständige Verlust des Kopfhaares allein begründen in der Regel keinen Anspruch auf eine Versorgung durch die gesetzliche Krankenkasse.
Bei einem darüber hinausgehenden Haarverlust, beispielsweise wenn auch Augenbrauen, Wimpern oder Bart betroffen sind, kann eine Versorgung im Einzelfall infrage kommen.
So funktioniert die Versorgung mit einer Perücke auf Rezept
1. Rezept beim Arzt holen: Wer darf eine Perücke verschreiben?
Eine Perücke kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Kassenzulassung verordnen, zum Beispiel Ihre Hausarztpraxis, Ihre Hautarztpraxis, Ihre onkologische oder Ihre gynäkologische Praxis. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt. In der Regel müssen Sie dafür nicht eigens eine Hautarztpraxis aufsuchen.
Die Verordnung erfolgt als Hilfsmittelrezept. Darauf sollten die Diagnose, das Ausstellungsdatum, die Anzahl und eine möglichst genaue Bezeichnung des benötigten Haarersatzes stehen, beispielsweise Vollperücke oder Teilbereichsperücke. Die notwendigen Angaben trägt Ihre Arztpraxis ein.
Melden Sie sich am besten zeitnah bei uns, sobald Sie das Rezept erhalten haben. Die Hilfsmittelversorgung muss grundsätzlich innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung aufgenommen werden. Geht der Leistungsantrag innerhalb dieser Frist bei der Krankenkasse ein, ist die Frist ebenfalls gewahrt. Ihre fertige Perücke muss deshalb nicht innerhalb dieser 28 Tage abgeholt werden.
2. Kostenvoranschlag erstellen
Wir prüfen Ihre Verordnung und erstellen den erforderlichen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.
Dabei berücksichtigen wir die für Ihre Krankenkasse geltenden Versorgungsbedingungen und klären, welche Versorgung übernommen werden kann.
Sie müssen sich nicht selbst mit Formularen, Vertragspreisen oder der Abrechnung beschäftigen.
3. Einreichung bei der Krankenkasse
Wir reichen die erforderlichen Unterlagen direkt bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Erfahrungsgemäß erhalten wir die Kostenzusage häufig innerhalb von ein bis zwei Wochen. Die Bearbeitungszeit kann jedoch je nach Krankenkasse und Einzelfall unterschiedlich sein.
Gesetzlich muss eine Krankenkasse über einen Leistungsantrag grundsätzlich innerhalb von drei Wochen entscheiden. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet, kann sich diese Frist auf fünf Wochen verlängern.
Sollte Ihre Krankenkasse die beantragte Versorgung ablehnen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die nächsten Schritte und unterstützen Sie gegebenenfalls bei einem Widerspruch.
Sie haben bereits ein Rezept?
Dann kümmern wir uns um die nächsten Schritte. Vereinbaren Sie Ihre kostenfreie Beratung im Zweithaarstudio Völlger in Cottbus.
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4. Persönliche Beratung und Auswahl Ihrer Perücke
Parallel zur Abwicklung mit der Krankenkasse beraten wir Sie persönlich in unserem Zweithaarstudio in Cottbus.
In ruhiger und diskreter Atmosphäre besprechen wir Ihre Wünsche und schauen gemeinsam, welche Haarfarbe, Frisur, Haarlänge und Montur zu Ihnen passen.
Sie können verschiedene Perücken anprobieren und in Ruhe vergleichen. Entscheidend ist nicht nur die Optik. Auch Passform, Tragekomfort und Ihr persönlicher Alltag spielen bei der Auswahl eine wichtige Rolle.
Falls für Ihre Versorgung eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich ist, stimmen wir das weitere Vorgehen entsprechend mit Ihnen ab.
5. Individuelle Anpassung und Abholung
Nach der Auswahl passen wir Ihre Perücke individuell an.
Dazu gehören je nach Modell und Bedarf zum Beispiel:
- Anpassung der Größe und des Sitzes
- individueller Schnitt
- Anpassung der Frisur
- Styling
- Kontrolle von Passform und Tragekomfort
- Hinweise zur richtigen Pflege
Die Abrechnung der Kassenleistung erfolgt direkt zwischen uns und Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Folgeversorgung: Wann gibt es eine neue Perücke?
Wie lange eine Perücke getragen werden kann, hängt von der Art der Versorgung, der täglichen Tragedauer, der Haarlänge, der Beanspruchung und der Pflege ab.
Der GKV-Spitzenverband nennt je nach Versorgungsform bei täglichem Tragen sowie sachgerechter Handhabung und Pflege eine Haltbarkeit von mindestens 6 bis 15 Monaten. Dieser Zeitraum ist jedoch nur ein Richtwert. Entscheidend für eine Folgeversorgung sind der tatsächliche Zustand der Perücke, ihr Verschleiß und die weiterhin bestehende medizinische Notwendigkeit.
Eine pauschale Regel wie „zwei Perücken pro Jahr“ gibt es nicht. Ist die vorhandene Perücke aufgrund der regelmäßigen Nutzung nicht mehr ausreichend gebrauchsfähig und besteht weiterhin eine medizinische Notwendigkeit für Haarersatz, kann eine erneute Versorgung erforderlich sein.
Für eine neue Versorgung wird in der Regel erneut eine ärztliche Verordnung benötigt. Anschließend prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen und kümmern uns bei Bedarf um die weitere Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.
Was kostet eine Perücke auf Rezept?
Bei einer Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse zahlen Erwachsene grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung.
Diese beträgt 10 Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versicherte mit gültiger Zuzahlungsbefreiung zahlen diese gesetzliche Zuzahlung nicht.
Wir bieten Ihnen immer auch eine Versorgung im Rahmen der vertraglichen Kassenleistung an.
Wünschen Sie darüber hinausgehende Ausstattungsmerkmale, beispielsweise eine besondere Haarlänge, Frisur oder andere zusätzliche Leistungen, können Mehrkosten entstehen.
Über solche Mehrkosten informieren wir Sie immer vorab transparent. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese wünschen.
Häufige Fragen zur Perücke auf Rezept
Zahlt die Krankenkasse eine Perücke bei Haarausfall?
Bei krankheitsbedingtem, starkem Haarverlust kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Perücke übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel eine ärztliche Verordnung. Das kommt zum Beispiel während einer Chemotherapie oder bei ausgeprägter Alopecia infrage. Mehr dazu lesen Sie in unseren Ratgebern zur Perücke bei Chemotherapie und zur Perücke bei Alopecia. Für erwachsene Männer gelten strengere Voraussetzungen. Ob und in welchem Umfang die Kasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall. Wir prüfen Ihre Verordnung gern mit Ihnen und übernehmen die Abwicklung.
Kann ich auch ohne Chemotherapie eine Perücke auf Rezept bekommen?
Ja. Eine Chemotherapie oder Krebserkrankung ist keine Voraussetzung. Auch bei anderen Formen von krankheitsbedingtem, ausgeprägtem Haarausfall kann eine Perücke oder Teilbereichsperücke medizinisch notwendig sein.
Entscheidend sind die Ursache und das Ausmaß des Haarverlustes sowie Ihr individueller Versorgungsbedarf. Nicht jede Form von Haarausfall begründet automatisch einen Anspruch. Für erwachsene Männer gelten strengere Voraussetzungen als für Frauen, Kinder und Jugendliche.
Eine zusätzliche psychische Erkrankung müssen Sie nicht nachweisen. Psychischer Leidensdruck allein begründet jedoch keinen Anspruch auf Haarersatz.
Sprechen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt darauf an. Wir unterstützen Sie dabei, die mögliche Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Welche Lösungen bei kreisrundem Haarausfall infrage kommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Perücke bei Alopecia: Haarteil, Teilbereichsperücke oder Vollperücke?.
Kann ich das Rezept vorab digital einreichen?
Für eine erste Prüfung können Sie uns nach Absprache eine gut lesbare Kopie Ihrer Verordnung übermitteln.
Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per WhatsApp. Wir erklären Ihnen, wie Sie uns die Unterlagen sicher zukommen lassen können und ob wir für die weitere Abwicklung das Original benötigen.
Was passiert, wenn meine Krankenkasse die Perücke ablehnt?
Eine Ablehnung kann unterschiedliche Gründe haben.
Wir prüfen den Bescheid gemeinsam mit Ihnen und unterstützen Sie dabei, die nächsten Schritte zu klären. Falls sinnvoll, helfen wir Ihnen auch bei der Vorbereitung eines Widerspruchs.
Muss ich die Perücke zunächst selbst bezahlen?
Als gesetzlich Versicherte oder gesetzlich Versicherter müssen Sie die genehmigte Kassenversorgung in der Regel nicht vorfinanzieren.
Wir rechnen die Kassenleistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Sie zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung und gegebenenfalls vorher vereinbarte Mehrkosten.
Ich bin privat versichert. Werden die Kosten übernommen?
Das hängt von Ihrem persönlichen Versicherungstarif ab.
Wir versorgen auch Privatversicherte und erstellen Ihnen auf Wunsch vorab einen Kostenvoranschlag.
Privatversicherte erhalten von uns in der Regel eine Rechnung und reichen diese anschließend zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Wir empfehlen, vor der Versorgung zu klären, bis zu welcher Höhe Ihr Tarif die Kosten für medizinischen Haarersatz übernimmt.
Was gilt für Beihilfeberechtigte?
Bei Beihilfeberechtigten richtet sich die Erstattung nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften und gegebenenfalls nach dem ergänzenden privaten Versicherungstarif.
Auch hier erstellen wir Ihnen gern vorab einen Kostenvoranschlag, damit Sie die mögliche Kostenübernahme prüfen lassen können.
Bekomme ich auch eine Echthaarperücke auf Rezept?
Auch Echthaarperücken gehören grundsätzlich zur Produktgruppe 34 „Haarersatz“.
Ob eine bestimmte Echthaarversorgung in Ihrem konkreten Fall von der Krankenkasse übernommen wird, hängt von der medizinisch notwendigen Versorgung und den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihrer Krankenkasse ab.
Entstehen bei einem gewünschten Modell Mehrkosten, informieren wir Sie darüber selbstverständlich vorab.
Sie sind noch unsicher, welches Material für Sie geeignet ist? Lesen Sie dazu unseren Ratgeber „Echthaar oder Kunsthaar: Welche Perücke passt zu mir?“.
Bekommen auch Männer eine Perücke von der Krankenkasse?
Bei erwachsenen Männern gelten strengere Voraussetzungen als bei Frauen und Kindern.
Typischer männlicher Haarausfall und auch ein vollständiger Verlust des Kopfhaares allein führen in der Regel nicht zu einem Anspruch.
Bei weitergehendem krankheitsbedingtem Haarverlust, beispielsweise wenn zusätzlich Augenbrauen, Wimpern oder Bart betroffen sind, kann eine Versorgung im Einzelfall infrage kommen.
Sprechen Sie uns gern an. Wir schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen.
Persönliche Beratung im Zweithaarstudio Völlger in Cottbus
Sie haben bereits ein Rezept für eine Perücke oder möchten sich zunächst unverbindlich informieren?
Im Zweithaarstudio Völlger in Cottbus nehmen wir uns Zeit für Ihre individuelle Situation. Wir beraten Sie zur Auswahl Ihrer Perücke, passen sie fachgerecht an und unterstützen Sie bei der Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.
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Stand: Oktober 2026. Gesetzliche Vorgaben, Versorgungsverträge und Erstattungsbedingungen können sich ändern. Bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfe hängt die Erstattung vom jeweiligen Tarif beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften ab.
Über die Autorin
Juliane Völlger ist Friseurmeisterin und Zweithaar-Fachspezialistin im Zweithaarstudio Völlger in Cottbus. Dieser Beitrag gibt unsere Erfahrung aus der Perückenberatung wieder und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die Abwicklung mit den Krankenkassen betreut Danny Völlger.

