Viele Menschen, die unter krankheitsbedingtem Haarausfall leiden, stehen vor der Frage: Zahlt die Krankenkasse meine Perücke? Die gute Nachricht: In vielen Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten – ganz oder teilweise. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Kostenübernahme funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie als Kunde möglichst wenig Aufwand haben.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Perücke dann, wenn diese medizinisch notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall bei:
- Haarausfall durch eine Chemotherapie
- Haarausfall aufgrund von Alopecia, z. B. Alopecia areata (kreisrunder Haarausfall)
- genetisch oder krankheitsbedingtem Haarverlust
- anderen medizinischen Ursachen
👉 Wichtig: Eine rein kosmetische Versorgung (z. B. für Modezwecke) wird in der Regel nicht übernommen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Krankenkasse die Kosten trägt, benötigen Sie in der Regel:
- Ärztliche Verordnung (Rezept)
- Kostenvoranschlag
- Antragstellung bei der Krankenkasse
💡 Der entscheidende Vorteil für unsere Kunden: Als präqualifiziertes Zweithaarstudio übernehmen wir die komplette Abwicklung mit allen Krankenkassen – von der Beantragung bis zur Genehmigung. Sie brauchen lediglich das Rezept von Ihrem Arzt.
Wie hoch ist die Kostenübernahme?
Die Höhe der Kostenübernahme variiert je nach Krankenkasse und Art der Perücke:
- Kunsthaarperücken: häufig komplette Kostenübernahme
- Echthaarperücken: meist nur ein Zuschuss, den Kunden ggf. selbst ergänzen
- Individuelle Regelungen: manche Krankenkassen übernehmen höhere Beträge bei medizinischer Begründung
👉 Da die Beträge von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich sind, beraten wir unsere Kunden im Vorfeld individuell und kümmern uns um die passende Abwicklung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
Damit Sie den Überblick behalten, hier die übliche Vorgehensweise – wobei wir als zertifizierter Meisterbetrieb den Großteil für Sie übernehmen:
- Arztbesuch: Sie erhalten ein Rezept für eine Perücke.
- Abwicklung durch uns: Wir erstellen den Kostenvoranschlag und reichen ihn zusammen mit der Verordnung direkt bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Genehmigung: Wir kümmern uns um die Freigabe.
- Anpassung: Nach der Zusage der Krankenkasse erfolgt die individuelle Anpassung Ihrer Perücke in unserem Studio.
Tipps für eine erfolgreiche Genehmigung
- Sorgen Sie für ein aktuell ausgestelltes Rezept.
- Vertrauen Sie auf ein präqualifiziertes Zweithaarstudio wie unseres, damit alle Formalitäten korrekt erledigt werden.
Fazit – Ihre Krankenkasse unterstützt Sie
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Perücke, wenn diese aus medizinischen Gründen notwendig ist. Damit Sie sich nicht selbst um Formulare und Genehmigungen kümmern müssen, übernehmen wir als präqualifiziertes Zweithaarstudio die gesamte Abwicklung – schnell, unkompliziert und sicher. Alles, was Sie benötigen, ist Ihr Rezept.
👉 Sie möchten wissen, wie viel Ihre Krankenkasse für eine Perücke übernimmt?
Im Zweithaarstudio Völlger begleiten wir Sie von der Antragstellung bis zur Anpassung – damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
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FAQ
Zahlt jede Krankenkasse eine Perücke?
Nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig. Die Höhe des Zuschusses variiert stark von Krankenkasse zu Krankenkasse. Häufig werden Kunsthaarperücken komplett übernommen, während bei Echthaarperücken meist ein Eigenanteil bleibt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Kostenübernahme?
Sie benötigen in der Regel nur ein ärztliches Rezept. Alles Weitere – wie Kostenvoranschlag und Antragstellung – übernehmen wir als präqualifiziertes Zweithaarstudio für Sie.
Muss ich mich selbst um die Beantragung kümmern?
Nein. Als Kunde unseres Studios brauchen Sie lediglich das Rezept. Wir erledigen die gesamte Beantragung und holen die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wie lange dauert die Genehmigung einer Perücke durch die Krankenkasse?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Krankenkasse, liegt aber in der Regel zwischen wenigen Tagen und zwei Wochen. Wir informieren Sie sofort, sobald die Genehmigung vorliegt.
Kann ich mir meine Perücke selbst aussuchen?
Ja. Sie können zwischen verschiedenen Modellen und Materialien wählen. Der von der Krankenkasse genehmigte Betrag wird angerechnet. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Variante, zahlen Sie lediglich die Differenz.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahme zunächst ablehnen, unterstützen wir Sie beim Widerspruch. Mit einer genauen ärztlichen Begründung steigen die Chancen auf eine nachträgliche Genehmigung deutlich.
